ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER SPONTI-BIKE GMBH

MOBILITÄTSKONZEPT FÜR GEMEINDEN (AGB) VERSION 01.2023

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER SPONTI-BIKE GMBH

 

1. PRÄAMBEL
1.1 Anbieterin
Sponti-Bike GmbH («Anbieterin») betreibt Bike-Sharing. 

1.2 Dienstleistungsangebot
Die Anbieterin ermöglicht ihren Kundinnen und Kunden («Kunden») die Selbstausleihe von E-Bikes («Fahrräder») rund um die Uhr an dafür vorgesehenen Stationen gegen Gebühr.

1.3 Kontaktadresse der Anbieterin
Sponti-Bike-Kunden können sich an folgende Adresse wenden:

Kontaktadresse:            
Sponti-Bike GmbH
Gewerbestrasse 2
8634 Hombrechtikon
Tel: +41 55 264 10 00
Web: www.sponti-bike.ch

2 VERTRAGSGEGENSTAND UND -ABSCHLUSS 
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Verhältnis zwischen den Kunden und der Anbieterin bei der kurzzeitigen Nutzung von Fahrrädern im Rahmen ihres Bike-Sharing-Angebots. Die Tarife für die Nutzung von Fahrrädern sind in der App und auf www.sponti-bike.ch ersichtlich. Es gelten jeweils die Tarife und Gebühren zum Zeitpunkt der Nutzung. Die Anbieterin kann jederzeit die Tarife anpassen. Bei einer Tarifanpassung behält der Kunde den Tarif, der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültig war. 

Der Vertrag zwischen dem Kunden und der Anbieterin kommt mit der vorbehaltlosen Annahme der Registrierung durch die Anbieterin zustande. Der Erhalt der Anmeldebestätigung zeigt dem Kunden an, dass seine Anmeldung bei der Anbieterin eingetroffen ist, von der Anbieterin angenommen wurde und der Vertrag somit zustande gekommen ist. Das Mindestalter für den Abschluss des Vertrages mit der Anbieterin beträgt 18 Jahre. 

3 KUNDENKONTO 
3.1 Registrierung und Zugangsmedien 
Kunden registrieren sich über die App oder die Webseite der Anbieterin durch die Angabe des Namens, Adresse, E-Mail-Adresse und Geburtsdatum. Das Zugangsmedium kann vom Kunden gewählt werden. Es besteht die Möglichkeit per App, dem Hinterlegen des Swisspasses (Partner-Karte) oder der Sponti-Karte, welche bei Bedarf bei Sponti-Bike bestellt werden kann.

Das Kundenkonto mit den dazugehörigen Zugangsmedien ist persönlich und nicht übertragbar. Bei Verlust eines Zugangsmediums muss der Herausgeber und die Anbieterin informiert werden. Kommt der Kunde diesen Verpflichtungen nicht nach, so haftet er für jegliche unbefugte Verwendung der Zugangsmedien durch Dritte (z.B. bei unerlaubter Weitergabe) und dadurch entstandene Schäden. 

3.2 Sponti-Karte
Die Sponti-Karte ist persönlich und nicht übertragbar, darf nicht an Dritte weitergegeben und muss sorgfältig aufbewahrt werden. Die Kunden haften für jegliche missbräuchliche Verwendung der Sponti-Karte durch Dritte (z.B. unerlaubte Weitergabe oder unterlassene Verlustmeldung) und dadurch entstehende Schäden.

Geht die Sponti-Karte verloren oder wird sie gestohlen, ist dies unverzüglich der Anbieterin zu melden. Für den Ersatz einer verlorenen, gestohlenen oder beschädigten Sponti-Karte wird eine Gebühr in Rechnung gestellt.

Sponti-Bike behält sich vor, die Sponti-Karte jederzeit und ohne Angabe von Gründen zurückzuziehen oder zu sperren (Entzug der Nutzungsberechtigung). Ab Datum der Sperrung verliert die Sponti-Karte ihre Gültigkeit für den Bezug von Dienstleistungen. Bestehende Reservationen werden von Sponti-Bike annulliert. Die Reduktion bereits entstandener Forderungen von Sponti-Bike und/oder die Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen sind ausgeschlossen.

3.3 Partner-Karte
Wenn der Swisspass genutzt wird, gelten die AGB’s der Alliance SwissPass. Diese sind unter https://www.allianceswisspass.ch/de/System/AGBs zu finden.

Geht die Partner-Karte verloren oder wird sie gestohlen, ist dies unverzüglich dem Partnerunternehmen sowie Sponti-Bike zu melden.

3.4 Änderung der persönlichen Daten 
Der Kunde erfasst in seinem persönlichen Kundenkonto auf der App oder Webseite der Anbieterin innert zehn Arbeitstagen sämtliche Änderungen gegenüber den bei der Registrierung gemachten Angaben (z.B. Namenswechsel oder neue Adresse). 

3.5 Sperrung des Kundenkontos 
Die Anbieterin behält sich vor, das Kundenkonto jederzeit temporär oder dauerhaft zu sperren (Entzug der Nutzungsberechtigung), sofern dies sachlich gerechtfertigt erscheint. Dies gilt insbesondere bei Nichtbezahlen der Rechnung, Vandalismus, Diebstahl des Fahrrades, Verstoss gegen die Nutzungsvorschriften oder wenn der Kunde seinen Pflichten nicht nachkommt. Die Leistungen bis zum Zeitpunkt der Sperrung werden abgerechnet. Bereits bezahlte Nutzungsgebühren werden nicht zurückerstattet. 

4 NUTZUNGSBEDINGUNGEN 
4.1 Verfügbarkeit und Ausleihe 
Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Verfügbarkeit einer Station oder eines Fahrrades, auf dessen ordnungsmässigen Zustand, auf genügenden Ladezustand bei E-Bikes oder auf freie Abstellplätze an Bike-Sharing-Stationen. 

4.2 Überprüfung Fahrrad-Zustand 
Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrrad vor Fahrtantritt auf erkennbare Schäden zu überprüfen. Bei dieser Kontrolle ist insbesondere zu prüfen, ob Bremsen und Licht funktionieren und die Reifen genug Luft haben. Werden solche Schäden festgestellt, so darf das Fahrrad nicht benutzt werden (ausgenommen rein ästhetische Schäden ohne Einfluss auf die Betriebssicherheit des Fahrrads) und die Schäden müssen an Sponti-Bike gemeldet werden. Der Kunde kann für solche Schäden haftbar gemacht werden. Die Meldung erfolgt ausschliesslich über E-Mail. 

4.3 Benutzung des Fahrrades 
Der Kunde darf die Fahrräder nur in fahrfähigem Zustand verwenden. Nicht zulässig ist das Fahren eines Fahrrades in einem Zustand mit verminderter Reaktionsfähigkeit, verursacht insbesondere durch Alkohol, Medikamente, Drogen, Übermüdung oder Erkrankung. Die Fahrräder dürfen nur auf befestigten Strassen und Wegen gefahren werden. Der Kunde hat das Fahrrad sorgsam zu behandeln. Es ist untersagt, das Fahrrad zu rechtswidrigen oder anderen nicht vertragskonformen Zwecken zu benutzen. Die Nutzung des Fahrrades für Rennveranstaltungen jeglicher Art ist untersagt. Die Strassenverkehrsgesetzgebung (Strassenverkehrsgesetz, Verkehrsregelverordnung) sind zu beachten, insbesondere das Verbot des Mitführens von Personen oder Tieren auf dem Fahrrad oder im Korb, ausgenommen sind dafür vorgesehene Fahrräder. Das Mindestalter für die Nutzung der E-Bikes werden ebenfalls durch die Strassenverkehrsgesetzgebung bestimmt. Für allfällige Bussen oder von ihm verursachte Schäden kommt der Kunde auf. Des Weiteren gelten die unter Ziffer 5 aufgeführten Bestimmungen betreffend Schäden, Diebstahl und Unfall. Wenn das Fahrrad unterwegs abgestellt wird, ist es während dieser Zeit durch das vorhandene elektronische Fahrradschloss zu sichern. Die Anleitung dazu ist auf der Website der Anbieterin (www.sponti-bike.ch) zu finden. 

Die Anbieterin empfiehlt dem Nutzer, bei jeder Fahrt einen Helm zu tragen.

4.4 Rückgabe des Fahrrades 
Das Fahrrad muss spätestens am Ende der Reservationszeit in sauberem und betriebsbereitem Zustand am ursprünglichen Standort sein. Ist eine fristgerechte Rückgabe des Fahrrades nicht möglich, ist die Anbieterin vor Ende der Reservationszeit zu informieren. Bei verspäteter Fahrradrückgabe (mehr als 15min.) hat der Kunde zusätzlich zum Stundentarif eine Strafgebühr von mindestens CHF 12.00 zu entrichten.
Einwegfahrten sind nicht möglich. In der App oder auf der Webseite werden alle Standorte angezeigt. Das Fahrradschloss ist bei der Rückgabe von Hand zu schliessen, indem der Hebel nach rechts gekippt und bis zum Anschlag runtergezogen wird.

Wenn das Fahrrad nach 24 Std. nicht ordnungsgemäss zurückgegeben wurde, betrachtet die Anbieterin das Fahrrad als verschollen (siehe Ziffer 5.1). Die registrierte Rückgabezeit bildet die Grundlage für die Abrechnung. Kann das Fahrrad nicht an den gewünschten Standort zurückgebracht werden, muss es umgehend Sponti-Bike informiert werden.

5 SCHÄDEN / DIEBSTAHL / UNFALL 
5.1 Schäden / Diebstahl 
Sofern durch die Benutzung der Fahrräder Dritte geschädigt werden und eine gesetzliche Haftung des Kunden vorliegt, ist der Kunde vollumfänglich für den Schaden verantwortlich. Im Weiteren hat der Kunde für Schäden (inkl. Folgeschäden), Diebstahl oder Bergungskosten, welche er durch unsachgemässen Gebrauch der Fahrräder oder durch Verletzung der Nutzungsbestimmungen verursacht, vollumfänglich Ersatz zu leisten. Schäden und Diebstähle sind der Anbieterin innerhalb von 24 Std. zu melden. Die Anbieterin hat das Recht, den Schaden für beschädigte, verschollene, gestohlene oder entwendete Fahrräder gegenüber dem letzten registrierten Kunden geltend zu machen. Zu diesem Zweck kann die Anbieterin auf die elektronische Fahrtenaufzeichnung zurückgreifen. Dem Kunden steht der Gegenbeweis offen. Der Kunde hat bei einem Schaden/Diebstahl kein Anrecht auf Ersatz von erlittenem Schaden oder der Folgekosten. 

5.2 Unfall 
Der Kunde erklärt, dass er gegen Unfall versichert ist. Unfälle und Stürze mit Sachschaden sind in jedem Fall der Anbieterin umgehend zu melden. Kommen Personen zu Schaden und/oder entsteht Dritten Sachschaden oder ist ein Dritter als möglicher (Mit-)Verursacher beteiligt, ist zudem umgehend die Polizei einzuschalten und ein Unfallprotokoll auszufüllen. Auf Anforderung ist eine Kopie davon an die Anbieterin zu senden.  

6 ABRECHNUNG 
6.1 Abrechnung 
Die Rechnungsstellung erfolgt betragsabhängig monatlich. Die Rechnung wird per E-Mail versendet. Rechnungen welche per Postschalter beglichen werden, werden zusätzlich mit CHF 5.50 Bearbeitungsgebühr rückwirkend belastet.

Dem Kunden werden die Nutzungsgebühren gemäss den im Kundenkonto publizierten Tarifen verrechnet. Der Kunde schuldet den Mietbetrag für die Nutzung des Fahrrades bis zur ordnungsgemässen Rückgabe (siehe Ziffer 4.4). Grundlage für die Berechnung der Nutzungsgebühr bildet die Ausleihdauer. Wurde das Fahrrad nicht korrekt zurückgegeben, läuft die Ausleihdauer für den letzten Kunden bis zur korrekten Rückgabe weiter. Bei Schwierigkeiten bei der Ausleihe, dem Zwischenstopp oder der Rückgabe muss die Anbieterin informiert werden. 

Der Kunde verpflichtet sich, die Dienstleistungen von Sponti-Bike nur soweit in Anspruch zu nehmen, als er zur fristgerechten Bezahlung der Rechnungen in der Lage ist. 

6.2 Beanstandung
Beanstandungen bezüglich der Rechnungsstellung haben innert fünf (5) Tagen nach Erhalt der Rechnung zu erfolgen, ansonsten gilt diese als akzeptiert. 

6.3 Zahlungsverzug 
Die Dienstleistungen werden mit der Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Diese ist netto innert der auf den Rechnungen vermerkten Fristen zu begleichen. Nach Ablauf der Zahlungsfrist tritt für die gesamte ausstehende Forderung ohne Mahnung automatisch der Verzug ein. Sponti-Bike ist berechtigt, für jede Mahnung eine Gebühr von mindestens CHF 30.00 zu erheben.

Im Falle von Zahlungsrückständen wird das Kundenkonto automatisch von der Anbieterin gesperrt. 

7 KÜNDIGUNG 
Unbezahlte Rechnungen können ungeachtet davon, ob eine Mahnung erfolgt oder nicht, ohne vorgängige Information zur Sistierung der Nutzungsberechtigung führen. Darüber hinaus behält sich Sponti-Bike in diesen Fällen das Recht vor, jederzeit Kunden die Nutzungsberechtigung für Sponti-Bike-Dienstleistungen fristlos zu entziehen, bestehende Reservationen zu annullieren und die Kündigung des Vertrages fristlos und einseitig vorzunehmen. Die Sistierung und der Entzug der Nutzungsberechtigung, die Annullierungen bestehender Reservationen, die Kündigung des Nutzervertrags und/oder der Ausschluss säumiger Zahler durch Sponti-Bike, berechtigen weder zur Reduktion bereits entstandener Forderungen durch Sponti-Bike, noch zur Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen. 

Aus wichtigen Gründen kann der Vertrag gemäss diesen AGB fristlos und ohne Schadenersatzfolgen für die kündigende Partei aufgelöst werden. Als wichtiger Grund gilt insbesondere das Eintreffen von Umständen, welche die Weiterführung der Geschäftsbeziehung unzumutbar machen (insbesondere schwere oder wiederholte Verletzung der vertraglichen Pflichten). 

Der Kunde kann sein Kundenkonto jederzeit kündigen. Dies muss schriftlich erfolgen. Ausstehende Rechnungen müssen vom Kunden beglichen werden.

8 DATENSCHUTZ 
8.1 Allgemein 
Die Anbieterin beachtet bei der Erfassung und Bearbeitung von Personendaten die geltende Gesetzgebung, insbesondere das Datenschutzrecht. Sie schützt die Kundendaten durch geeignete technische und organisatorische Massnahmen und behandelt diese vertraulich. 

Sie erhebt, bearbeitet und speichert personenbezogene Daten nur soweit diese für die Erbringung der Dienstleistungen, für die Sicherheit von Betrieb und Infrastruktur, für die Rechnungsstellung sowie für die Abwicklung und Pflege der Kundenbeziehung, namentlich für die Gewährleistung einer hohen Dienstleistungsqualität, benötigt werden.  

8.2 Marktforschung, Kundenberatung und Marketing 
Im Hinblick auf die Bereitstellung eines marktgerechten Angebots erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass die Anbieterin personenbezogene Daten zu Marktforschungs- (z.B. Kundenzufriedenheitsbefragung) und Beratungszwecken erfassen und bearbeiten darf. 

Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Anbieterin personenbezogene Daten für eigene Werbezwecke erfassen und bearbeiten darf. 

Der Kunde hat jederzeit das Recht, der Anbieterin die Verwendung personenbezogener Daten ohne Angabe von Gründen zu untersagen, soweit die Verwendung für die Erbringung der Leistungen nicht notwendig ist. Für die Geltendmachung des Widerspruchsrechts siehe bei Punkt 8.4 Betroffenenrechte. 

Personenbezogene Daten können nur soweit dies gesetzlich zulässig ist oder nach vorheriger Einwilligung des Kunden und im Rahmen des zuvor mitgeteilten Verarbeitungszweckes an Dritte, welche nicht als Auftragsverarbeiter gelten, bekannt gegeben werden. 

8.3 GPS Tracking 
Die Fahrräder können mit einem GPS Tracker ausgerüstet werden, welcher die Route sowie den Aufenthaltsort des Fahrrades aufzeichnet. Die dabei erfassten Geolokationsdaten dienen ausschliesslichen dem Zweck des Wiederauffindens der Fahrräder und werden nur im Bedarfsfall verarbeitet. 

8.4 Betroffenenrechte 
Der Kunde hat das Recht, Auskunft über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten, resp. die Berichtigung, Löschung respektive Vernichtung seiner Daten zu verlangen. Vorbehalten bleiben rechtliche Vorgaben, welche die Anbieterin zur Datenbearbeitung oder -bekanntgabe verpflichten oder berechtigen. Ist namentlich die Löschung der Daten aus rechtlichen Gründen nicht zulässig, werden die Daten blockiert anstatt gelöscht. 

Er kann die Bearbeitung seiner Daten, soweit diese nicht zur Erfüllung von ihm angeforderter Leistungen erforderlich ist, untersagen ebenso die Bekanntgabe seiner Daten an Dritte. Hat der Kunde seine ausdrückliche Einwilligung zu weiteren Datenverarbeitungen abgegeben, kann er diese jederzeit widerrufen.  

Zur Geltendmachung der Rechte wendet sich der Kunde schriftlich (per Post) mit einer Kopie des Passes oder der ID an die Anbieterin.

8.5 Beizug Dritter (Auftragsverarbeiter) 
Die Anbieterin kann zur Leistungserbringung Dritte beiziehen und die dazu erforderlichen Daten den beigezogenen Dritten zugänglich machen. Der Auftragsverarbeiter ist denselben Pflichten bezüglich der Wahrung des Datenschutzes unterstellt wie die Anbieterin selber und darf – unter Vorbehalt abweichender gesetzlicher Bestimmungen – die Daten nicht für eigene Zwecke und nur im Auftrag sowie auf Weisung der Anbieterin bearbeiten. Die Anbieterin ist zu einer sorgfältigen Auswahl, Instruktion und Kontrolle der Dienstleister verpflichtet. 

Die Polizei meldet Verkehrsregelverletzungen durch den Kunden immer der Anbieterin direkt. Diese ist berechtigt, Name und Adresse des entsprechenden Kunden der Polzei mitzuteilen und stellt dem Kunden eine Gebühr für die Aufwendungen von mindestens CHF 15.00 in Rechnung. Die Verfahrensführung mit allen Kostenfolgen (Vertretungskosten, Verfahrenskosten, Bussen usw.) obliegt dem Kunden.

8.6 Prüfung der Bonität
Wir weisen Sie darauf hin, dass Zahlungserfahrungen, insbesondere über unbestrittene und nach Eintritt der Fälligkeit unbezahlte Forderungen, sowie gegebenenfalls Betreibungsauskünfte und Adressdaten an CRIF AG in Zürich, zur rechtmässigen Verwendung als Wirtschaftsauskunft übermittelt werden. CRIF wird die Daten zur Prüfung Ihrer Identität und Bonität verwenden und berechtigten Dritten bekannt geben. Die Zahlungserfahrungen können von CRIF auf der Grundlage mathematisch-statistischer Berechnungsweisen zur automatisierten Entscheidungsfindung, insbesondere für die Beurteilung der Bonität einer Person, analysiert werden. Nähere Informationen finden Sie unter: www.mycrifdata.ch/#dsg.

9 SCHLUSSBESTIMMUNGEN 
9.1 Haftung der Anbieterin 
Die Anbieterin übernimmt keinerlei Verantwortung und schliesst jede Haftung aus für Schäden, die der Kunde aus der Abwicklung dieses Vertrages erleidet, es sei denn, der Anbieterin kann Vorsätzlichkeit oder Grobfahrlässigkeit nachgewiesen werden. 

Die Haftung der Anbieterin für indirekte Schäden, Folgeschäden, Drittschäden und entgangenen Gewinn ist generell ausgeschlossen. 

Für am Fahrrad und im Korb vergessene Gegenstände wird von der Anbieterin keine Haftung übernommen. 

9.2 Haftung des Kunden 
Der Kunde haftet in erster Linie gemäss den in diesen AGB enthaltenen Vorschriften und subsidiär nach den gesetzlichen Regeln, wenn er das Fahrrad beschädigt, nicht ordentlich zurückgibt oder entwendet, den Ausleihvorgang nicht korrekt ausführt oder seine Pflichten aus den AGB verletzt hat. Die Haftung des Kunden erstreckt sich auch auf die Schadennebenkosten wie z.B. Sachverständigenkosten, Reparaturkosten, Nutzungsausfall oder Bergungskosten. 

9.3 Versicherungen 
Die Versicherung (Unfall und Sach- & Privathaftpflicht) ist Sache des Kunden. 

9.4 Änderung der AGB 
Die Anbieterin behält sich vor, die AGB jederzeit zu ändern. Die Änderungen werden dem Kunden in geeigneter Form unter Hinweis auf das Inkraftsetzungsdatum bekanntgegeben und gelten von diesem Datum an als von den Kunden zur Kenntnis genommen. 

Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht das Vertragsverhältnis kündigt (unter Beachtung von Ziffer 7). 

9.5 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für alle Streitigkeiten die aus diesem Vertrag entstehen, soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes bestimmt ist, wurde der Gerichtsstand Zürich vereinbart. 

Für Kunden mit ausländischem Wohn- bzw. Geschäftssitz gilt Zürich als Betreibungsort und als ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Verfahren.

10 SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, wird die Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB im Übrigen in keiner Weise davon berührt. Sponti-Bike wird in diesem Fall die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung durch die wirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am Nächsten kommt. Dasselbe gilt sinngemäss für den Fall, dass diese AGB eine Regelungslücke enthalten sollte.